Wichtige Information für Sie als Hausbesitzer!
Investitionszuschuss von bis zu 12.000€ für Ihre Sanierungsmaßnahme möglich
Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bündelt seit Januar 2021 die Förderprogramme für energetische Sanierungen und das Programm zur Nutzung Erneuerbarer Energien für energieoptimierte Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Für Sie als Eigenheimbesitzer heißt ist dies unter Umständen bares Geld. Konkret: wir sprechen nicht von einem „Steuerbonus“ der sich über Jahre verteilt sondern von einer „echten“ Kostenbeteiligung an Ihrer Sanierung. Dies fängt bei dem Austausch Ihres alten Wohndachfensters an und hört bei einer umfangreichen Sanierung Ihres kompletten Steil- oder Flachdaches auf. Erreicht die Maßnahme das Effizienz-Niveau ist ein Investitionszuschuss von 20{e7a6b54a6c6eaa6b39eadf76b168b337bf2138c9eb03a7baf3c3191d26a104ce} möglich. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000,00€, der maximale Investitionszuschuss pro Wohneinheit ist bei 60.000€ gedeckelt. Somit können Sie einen Zuschuss von bis zu 12.000€ nach BEG EM erhalten.
Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen und Eigentümergemeinschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossen- schaften. Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll.
Gebündelte Informationen rund um Fördermöglichkeiten, Investitionszuschüssen sowie Formulare und Anträge hält das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bereit unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html