Kleines Bauteil, große Wirkung

Dachwissen – Richtige Attika-Montage

Kaum ein Bauteil wird am Flachdach so häufig verbaut und ist zugleich so wichtig wie die Attika oder das Dachrand-Profil. Neben einer eleganten Optik soll es den Dachrandabschluss regensicher halten, die Abdichtungsbahn mechanisch fixieren und zugleich die darunter liegende Fassade schützen. Doch leider passieren gerade hier häufig Fehler, sowohl bei der Planung, als auch bei der Ausführung. Sichtbare Schrauben haben hier „fast“ nichts zu suchen, ebenso muss ein Gefälle hin zur Dachinnenseite sichergestellt sein und und und.

Geschäftsführer DDM Michael Zenk arbeitet als Dach-Experte für den Sender Dach-Holz.tv und moderiert mit Zimmerer-Kollege Ulrich Wolf viele Sendung rund um das Thema Dach- und Holzbau. Worauf es bei der Attika ankommt erklärt er im Video: https://www.youtube.com/watch?v=1r4A4MSidTw

MB Dachkonzepte GmbH informiert

Wichtige Information für Sie als Hausbesitzer!

Investitionszuschuss von bis zu 12.000€ für Ihre Sanierungsmaßnahme möglich

Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bündelt seit Januar 2021 die Förderprogramme für energetische Sanierungen und das Programm zur Nutzung Erneuerbarer Energien für energieoptimierte Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Für Sie als Eigenheimbesitzer heißt ist dies unter Umständen bares Geld. Konkret: wir sprechen nicht von einem „Steuerbonus“ der sich über Jahre verteilt sondern von einer „echten“ Kostenbeteiligung an Ihrer Sanierung. Dies fängt bei dem Austausch Ihres alten Wohndachfensters an und hört bei einer umfangreichen Sanierung Ihres kompletten Steil- oder Flachdaches auf. Erreicht die Maßnahme das Effizienz-Niveau ist ein Investitionszuschuss von 20{e7a6b54a6c6eaa6b39eadf76b168b337bf2138c9eb03a7baf3c3191d26a104ce} möglich. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000,00€, der maximale Investitionszuschuss pro Wohneinheit ist bei 60.000€ gedeckelt. Somit können Sie einen Zuschuss von bis zu 12.000€ nach BEG EM erhalten.

Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen und Eigentümergemeinschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen

sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossen- schaften. Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll.

Gebündelte Informationen rund um Fördermöglichkeiten, Investitionszuschüssen sowie Formulare und Anträge hält das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bereit unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html